Unternehmen · 5 Min. Lesezeit
Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?
Wie oft Büro reinigen? Warum die Antwort am einzelnen Bereich hängt und nicht an der Quadratmeterzahl.
Ein Beitrag von MilieuLux · Zielgruppe: Betriebe

Der Artikel
Wie oft Büro reinigen lassen? Die Frage klingt nach einer Zahl, und genau die gibt es nicht. Eine feste Zahl passt nicht zu jedem Büro. Entscheidend sind die Zahl der Mitarbeitenden, Besucher, Arbeitsplätze, Sanitärbereiche und gemeinsam genutzten Flächen. Ein kleines Büro mit wenig Publikumsverkehr benötigt einen anderen Rhythmus als ein Geschäft, eine Agentur mit vielen Besprechungen oder ein Standort mit Küche und mehreren Toiletten. Dieser Text beschreibt, welche Größen den Rhythmus bestimmen, woran ein falsch gewählter Abstand erkennbar wird und was sich daran ohne neuen Vertrag ändern lässt.
Nach Bereichen aufteilen, nicht nach Quadratmetern
Als Grundlage lohnt sich die Aufteilung nach Bereichen. Sanitär- und Küchenflächen benötigen meist kürzere Abstände. Arbeitsplätze, Böden und Besprechungsräume lassen sich nach Nutzung planen. Eingangsbereiche reagieren besonders stark auf Wetter und Besucherfrequenz. Statt alles gleich oft zu reinigen, entsteht so ein sinnvoller Leistungsplan. Praktisch heißt das: Jeder Bereich wird einzeln notiert und erhält eine eigene Häufigkeit, statt dass eine Zahl für das ganze Geschoss gilt. Vier Zeilen genügen meist – Sanitär, Küche, Verkehrsflächen sowie Arbeits- und Besprechungsräume. Wer bei diesem Raster bleibt, kann später eine einzelne Zeile ändern, ohne den ganzen Auftrag neu zu verhandeln.
Was den Rhythmus tatsächlich verschiebt
Drei Größen verschieben den Rhythmus stärker als die Fläche. Erstens die Zahl der Benutzungen je Sanitäreinheit: Zwanzig Menschen an einer einzigen WC-Einheit erzeugen dort mehr Bedarf als dieselben zwanzig, die sich auf drei Einheiten verteilen. Zweitens die Sauberlaufzone am Eingang. Eine Matte, die mehrere Schritte lang ist, nimmt einen erheblichen Teil des eingetragenen Schmutzes auf und verlängert dadurch die Abstände auf allen dahinterliegenden Flächen; eine zu kurze Matte verkürzt sie. Drittens der Bodenbelag. Helle, glänzende Beläge zeigen Schlieren und Fußabdrücke schon nach Stunden, matte und mittelhelle Oberflächen erst nach Tagen. Der Belag ändert nichts an der Hygiene, wohl aber daran, ab wann eine Fläche als ungepflegt wahrgenommen wird.
Anwesenheit statt Kopfzahl
Die Zahl der Beschäftigten steht im Personalbestand, im Büro steht sie selten vollzählig. In vielen Betrieben liegen die Präsenztage in der Wochenmitte, während montags und freitags nur ein Teil des Teams vor Ort ist. Für die Terminwahl heißt das: Der Einsatz der Büroreinigung gehört auf den Abend eines stark belegten Tages oder auf den Morgen danach, nicht auf den ruhigsten Wochentag, nur weil dann niemand stört. Prüfen Sie zusätzlich die Belegung der Besprechungsräume. Ein Raum, in dem täglich externe Gäste sitzen, verschmutzt anders als einer, der zweimal im Monat genutzt wird – Gläser, Tischflächen und Stuhllehnen sind dort die eigentliche Arbeit, nicht der Boden.
Das Jahr verändert den Bedarf
Ein Abstand, der im Juni passt, ist im November oft zu lang. In den nassen Monaten tragen Schuhe Feuchtigkeit, Split und Streugutreste in den Eingangsbereich; die Sauberlaufzone braucht dann kürzere Abstände, während sich an den Arbeitsplätzen nichts ändert. Gemeint ist ausdrücklich nur, was im Gebäude ankommt – Räum- und Streudienste im Freien gehören nicht zum Angebot. Im Sommer verschiebt sich der Schwerpunkt auf Küche und Abfall, weil offene Fenster, Obst und Getränke mehr Rückstände hinterlassen und Restmüll schneller riecht. Wer beide Verschiebungen von vornherein im Plan vorsieht, muss nicht zweimal im Jahr nachverhandeln.
Woran ein falsches Abstand erkennbar wird
Ein zu langer Abstand zeigt sich zuerst am Verbrauchsmaterial und am Abfall, nicht am Staub. Läuft der Papierkorb regelmäßig einen Tag vor dem nächsten Termin über oder ist der Seifenspender zwischen zwei Terminen leer, stimmen die Abstände nicht – unabhängig davon, wie die Flächen aussehen. Ein zweites Zeichen sind Kalkränder an Armaturen, ein typischer Fall für die Sanitärreinigung im Büro: Sie entstehen aus dem Wasser, nicht aus der Benutzung, und kehren im vergleichsweise harten Münchner Leitungswasser rasch zurück. Es gibt aber auch den zu kurzen Abstand. Wer nach jedem Einsatz dieselben unberührten Flächen bezahlt, verschiebt sie besser in größere Abstände und setzt die Zeit dort ein, wo tatsächlich Belastung entsteht.
Erst beobachten, dann festlegen
Wer neu plant, sollte die Abstände nicht vorab festschreiben, sondern sie nach vier bis sechs Wochen prüfen. In dieser Zeit lässt sich beobachten, welcher Bereich vor dem nächsten Termin auffällt und welcher problemlos durchhält. Zwei einfache Messgrößen genügen dafür: der Verbrauch an Papier und Seife je Woche und die Zahl der Rückmeldungen, die tatsächlich beim Office Management ankommen. Beides ist in wenigen Minuten notiert und sagt mehr aus als eine einzelne Begehung. Danach wird das Raster angepasst – erfahrungsgemäß nach oben im Sanitärbereich und nach unten bei den Arbeitsplätzen.
Der Dauerauftrag als ruhige Lösung
Für viele Betriebe ist eine Unterhaltsreinigung nach festem Leistungsplan die ruhigste Lösung. Termine, Zugänge und Aufgaben werden einmal sauber abgestimmt und danach kontrolliert weitergeführt. Veränderungen – etwa mehr Personal, Umbauten oder saisonaler Schmutz – können später in den Plan aufgenommen werden. Damit das keine Absichtserklärung bleibt, hilft ein fester Termin für die Durchsicht: einmal im Quartal wird der Plan neben die tatsächliche Nutzung gelegt und Zeile für Zeile bestätigt oder geändert. Wer diese Durchsicht auslässt, führt nach zwei Jahren einen Plan weiter, der zu einem Büro gehört, das es in dieser Form nicht mehr gibt.
Was häufigeres Reinigen nicht leisten kann
Ein kürzerer Abstand ersetzt keine Grundreinigung. Ist ein Belag stumpf geworden, weil sich Pflegemittel Schicht für Schicht aufgebaut haben, wird er durch einen zusätzlichen Wischgang nicht heller, sondern allmählich schlechter. Solche Flächen brauchen einmal eine Grundreinigung, danach trägt der normale Abstand wieder. Dasselbe gilt für vergraute Fugen im Sanitärbereich und für Teppichfliesen mit eingetretenen Flecken. Und manches läuft gar nicht über die Reinigung: Ein tropfender Hahn, ein defekter Spender oder eine schadhafte Silikonfuge sind Aufgaben für einen Handwerksbetrieb. Solche Funde werden gemeldet, aber nicht behoben – Reparaturen und Instandsetzungen gehören nicht zum Leistungsumfang.
Wie der Bedarf erfasst wird
Bei MilieuLux wird nicht nur die Quadratmeterzahl abgefragt. Wir betrachten Räume, Nutzung, Möblierung, Bodenarten, Zeitfenster und besondere Anforderungen. Daraus entsteht eine realistische Zeiteinschätzung und ein Plan, der zum tatsächlichen Alltag passt. Hilfreich ist, wenn drei Angaben schon in der ersten Nachricht stehen: die Zahl der WC-Einheiten, die Bodenarten je Bereich und das Zeitfenster, in dem gearbeitet werden darf. Damit lässt sich eine Spanne nennen, ohne dass vorher jemand vorbeikommen muss. Einsätze finden montags bis freitags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr statt; ein Abendtermin über drei Stunden muss also bis 17:00 Uhr begonnen haben. Nacht- und Wochenendtermine sind nicht möglich, und gereinigt wird ausschließlich innerhalb des Münchner Stadtgebiets.
Häufige Fragen dazu
Reicht einmal pro Woche für ein kleines Büro?
Für Arbeitsplätze und Böden trägt ein wöchentlicher Abstand in einem ruhigen Büro ohne Publikumsverkehr meist. Der Sanitärbereich ist der Punkt, an dem es kippt: Sobald sich mehr als eine Handvoll Menschen eine WC-Einheit teilt, wird ein zweiter Termin je Woche sinnvoll, auch wenn der Rest der Fläche unverändert bleibt.
Können einzelne Bereiche häufiger gereinigt werden als andere?
Ja, und genau dafür ist das Raster gedacht. Üblich sind Sanitär und Küche bei jedem Termin, Verkehrsflächen bei zwei von drei Terminen und Arbeitsplätze bei einem. Die Zuordnung steht im Leistungsplan, damit sie nicht bei jedem Einsatz neu erklärt werden muss.
Was kostet ein zusätzlicher Termin pro Woche?
Gerechnet wird nach Personen mal Stunden: Reinigungsarbeiten kosten 25 € je Arbeitskraft und Arbeitsstunde. Hinzu kommt 18 € je Einsatztag und Auftrag – nicht je Person. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Ein zusätzlicher Wochentermin erhöht diesen Posten also einmal, gleich wie viele Personen anrücken. Einen Mindestauftragswert gibt es nicht.



