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MilieuLux in München

MoFr 08:0020:00 Uhr

MilieuLux
In einer modernen Kueche wischt ein Mann in blauer Kleidung eine Arbeitsplatte mit einem Tuch ab

Preise und Abrechnung

Fair kalkuliert. Offen erklärt.

Bei MilieuLux wissen Sie, woran Sie sind. Reinigungsarbeiten berechnen wir mit 25 € je Arbeitskraft und Stunde. Für leichte Gartenpflege gelten 30 € je Arbeitskraft und Stunde. Pro Einsatztag fällt eine Fahrtkostenpauschale von 18 € an. Benötigte Materialien oder Entsorgungskosten weisen wir nachvollziehbar aus. Sie möchten eigene Mittel verwenden? Sehr gern – dann entstehen dafür keine Materialkosten von uns.

Für größere, besondere oder schwer einschätzbare Aufgaben können Sie eine Vor-Ort-Besichtigung für 40 € buchen. Alternativ nutzen Sie unsere kostenlose digitale Zeit- und Kosteneinschätzung und senden das Ergebnis direkt zur persönlichen Prüfung an unser Team.

Reinigung München: Preise auf einen Blick

Endpreis — Reinigungsarbeiten, je Arbeitskraft und Arbeitsstunde
25 €Endpreis — Reinigungsarbeiten, je Arbeitskraft und Arbeitsstunde
Endpreis — leichte Gartenpflege, je Arbeitskraft und Arbeitsstunde
30 €Endpreis — leichte Gartenpflege, je Arbeitskraft und Arbeitsstunde
Endpreis — Fahrtkosten je Einsatztag und Auftrag, nicht je Person
18 €Endpreis — Fahrtkosten je Einsatztag und Auftrag, nicht je Person
Endpreis — Besichtigung pauschal, ohne beauftragte Leistung
40 €Endpreis — Besichtigung pauschal, ohne beauftragte Leistung

Kein Mindestauftragswert. Eine Arbeitsstunde ist eine Stunde einer eingesetzten Person. 2 Personen × 3 Stunden = 6 Arbeitsstunden.

Drei Rechenbeispiele

3 Stunden Haushaltsreinigung mit 1 Person

3 Arbeitsstunden × 25 €
75 €
Fahrtkosten
18 €
Summe, Endpreis
93 €

Material nur, wenn MilieuLux Verbrauchsmittel stellt.

3 Stunden Büroreinigung mit 2 Personen

6 Arbeitsstunden × 25 €
150 €
Fahrtkosten
18 €
Summe, Endpreis
168 €

Zwei Personen für drei Stunden entsprechen sechs Arbeitsstunden.

4 Stunden Gartenpflege mit 1 Person

4 Arbeitsstunden × 30 €
120 €
Fahrtkosten
18 €
Summe, Endpreis
138 €

Gartenabfall und besondere Materialien zusätzlich nach Aufwand.

Was eine Arbeitsstunde ist

Abgerechnet wird je eingesetzter Person und geleisteter Stunde. Zwei Personen, die drei Stunden arbeiten, ergeben sechs Arbeitsstunden.

Keine Mindestbuchung

MilieuLux freut sich über jede passende Anfrage. Es wird kein allgemeiner Mindestauftragswert beworben. Fahrtkosten, Arbeitszeit, Material und gegebenenfalls Entsorgung werden jedoch auch bei kleinen Einsätzen transparent berechnet.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. MilieuLux ist Kleinunternehmen im Sinne dieser Vorschrift: Auf die genannten Beträge wird keine Umsatzsteuer erhoben, und auf der Rechnung wird keine gesondert ausgewiesen. Der genannte Betrag ist damit der Betrag, den Sie zahlen.

Regelmässig statt einmalig

Wenn es nicht bei einem Mal bleiben soll

Die meisten unserer Aufträge sind keine einmaligen Einsätze, sondern feste Abstände: jede Woche, alle zwei Wochen, einmal im Monat. Dafür gibt es keinen anderen Preis – aber einen anderen Aufwand.

Ein fester Rhythmus

Wöchentlich, alle zwei Wochen oder monatlich – im Kalender festgelegt, nicht bei jedem Mal neu verhandelt. Sie wissen im Januar, wann im März gereinigt wird.

Dieselbe Kraft

Soweit es der Dienstplan zulässt, kommt dieselbe Person. Sie muss dann nicht jedes Mal erklärt bekommen, wo der Wasseranschluss ist und welcher Boden empfindlich ist.

Planbare Kosten

Der Satz bleibt 25 € je Arbeitskraft und Stunde, 18 € Fahrt je Einsatztag. Was sich ändert, ist der Aufwand: Wo regelmäßig gereinigt wird, baut sich nichts auf, und derselbe Durchgang braucht weniger Zeit.

Jederzeit kündbar

Kein Jahresvertrag, keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfrist mit Stichtag. Wenn es nicht passt, hört es auf.

Wie viel weniger Zeit ein regelmäßiger Auftrag braucht, rechnet die Zeit- und Kosteneinschätzung aus – stellen Sie dort „Einmaliger Auftrag“ und „Regelmäßiger Auftrag“ gegenüber.

Für Privathaushalte

Ein Fünftel der Arbeitskosten trägt das Finanzamt

20 % der Arbeitskosten holen Sie sich vom Finanzamt zurück

Für haushaltsnahe Dienstleistungen in einem Privathaushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a Absatz 2 Einkommensteuergesetz). Abgezogen wird direkt von der Steuerschuld – nicht vom zu versteuernden Einkommen. Das ist ein Unterschied, der oft übersehen wird: Aus 20 % werden nicht „20 % Ihres Steuersatzes", sondern der volle Betrag.

3 Arbeitsstunden × 26 Einsätze im Jahr
1.950 €
davon 20 % Steuerermäßigung
390 €

Zwei Bedingungen: Es muss eine Rechnung geben, und sie muss unbar bezahlt werden – Überweisung, nicht Bargeld. Eine bar bezahlte Reinigung erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung. Fahrtkosten zählen mit, Material nicht.

Das ist eine Tatsachenangabe, keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe die Ermäßigung bei Ihnen greift, hängt von Ihrer Steuersituation ab.

Was nicht dazugehört

Ihren Aufwand einschätzen lassen

Zwei gleich große Räume können völlig unterschiedliche Zeit brauchen. Nennen Sie uns Fläche, Zustand und Termin – wir melden uns persönlich mit einer belastbaren Einschätzung zurück.