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Gartenpflege · 6 Min. Lesezeit

Leichte Gartenpflege durch das Jahr in München

Welche Gartenarbeit wann sinnvoll ist, welche Fristen gelten und wo die Arbeit einer Reinigungsfirma endet.

Ein Beitrag von MilieuLux · Zielgruppe: Garten

Eine Frau in blauer Arbeitskleidung kehrt Laub auf einem gepflasterten Weg vor Wohngebaeuden mit einem Besen

Der Artikel

Ein gepflegter Garten braucht nicht immer einen großen Landschaftsbauauftrag. Viele regelmäßige Aufgaben sind kleiner: Rasen mähen, Laub sammeln, Unkraut entfernen, Sträucher leicht zurückschneiden und Wege sauber halten. Entscheidend ist bei diesen Arbeiten weniger der Aufwand je Termin als der Zeitpunkt — ein Rückschnitt zur falschen Jahreszeit kostet dieselbe Stunde und ist trotzdem schädlich oder schlicht verboten. Dieser Beitrag ist als Gartenpflege Jahresplan aufgebaut: geordnet nach Jahreszeiten, mit den Fristen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und den Uhrzeiten, die die Lärmschutzverordnung für Laubbläser vorgibt.

Das Gartenjahr in vier Abschnitten

Im Frühjahr stehen häufig Aufräumen, erste Rasenpflege und die Vorbereitung zugänglicher Flächen an. Im Sommer ist der Rhythmus von Rasen und Unkraut wichtig. Im Herbst fällt besonders viel Laub und Gartenabfall an. Winterdienst gehört dagegen ausdrücklich nicht zum MilieuLux-Angebot. Diese Abschnitte richten sich nach der Witterung, nicht nach dem Kalenderblatt. München liegt auf gut 500 Metern Höhe; die Vegetation kommt später in Gang als in den Flusstälern westlich davon, und Nachtfröste um die Eisheiligen Mitte Mai sind keine Seltenheit. Verlässlicher als ein festes Datum ist deshalb ein Auslöser: Der erste Rasenschnitt steht an, wenn die Halme acht bis zehn Zentimeter hoch stehen.

Frühjahr: erst abtrocknen lassen, dann arbeiten

Die erste Regel im Frühjahr ist Geduld mit dem Boden. Solange die Rasenfläche noch wassergesättigt ist, verdichtet jeder Schritt sie, und im Sommer stehen genau dort die kahlen Stellen. Große Teile des Stadtgebiets liegen auf der Münchner Schotterebene, deren kiesiger Untergrund Niederschlag rasch versickern lässt; auf lehmigen Grundstücken dauert dasselbe Abtrocknen deutlich länger. Vertikutiert wird — wenn überhaupt — erst nach dem zweiten oder dritten Schnitt und nur dort, wo tatsächlich Moos im Bestand steht. Vorher kommt das Winterlaub aus Beeten und Rasenkanten heraus: Es ist über die kalten Monate zusammengesackt und lässt sich in einem einzigen Durchgang aufnehmen.

Sommer: die Schnitthöhe zählt mehr als die Häufigkeit

Im Sommer wird häufiger gemäht, aber selten richtig. Als Faustregel gilt die Ein-Drittel-Regel: Je Durchgang wird höchstens ein Drittel der Halmlänge abgenommen. Wer eine zehn Zentimeter hohe Fläche in einem Zug auf drei Zentimeter kürzt, nimmt fast das gesamte Blattgrün weg; die Fläche vergilbt und erholt sich langsamer, als zwei kürzere Durchgänge gekostet hätten. In heißen Wochen beschattet eine Schnitthöhe von vier bis fünf Zentimetern den Boden und bremst die Verdunstung. Beim Gießen gilt: einmal wöchentlich durchdringend statt täglich oberflächlich, und am frühen Morgen, damit die Halme über Nacht nicht nass bleiben.

Unkraut in Fugen: warum Salz und Essig ausscheiden

In Pflasterfugen fällt Unkraut zuerst auf — und wird am häufigsten falsch behandelt. Hausmittel wie Essig oder Salz gelten rechtlich als Pflanzenschutzmittel. Ihre Anwendung auf befestigten Flächen ohne landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung ist nach dem Pflanzenschutzgesetz ohne Genehmigung unzulässig und gilt als Ordnungswidrigkeit. Von versiegelten Flächen läuft das Mittel in die Kanalisation, statt im Boden abgebaut zu werden. Zulässig und wirksam bleibt die mechanische Arbeit mit Fugenkratzer, Drahtbürste und kochendem Wasser. Der ausgekratzte Fugensand muss danach ersetzt werden — fehlt er, arbeitet man dem nächsten Bewuchs und wandernden Platten gleichzeitig vor.

Herbst: Laub muss nicht überall weg

Im Herbst ist die Menge das Problem, nicht die Arbeit selbst. Auf Rasenflächen muss das Laub herunter: Eine geschlossene Schicht nimmt dem Gras Licht, hält Feuchtigkeit und begünstigt Pilzbefall, sichtbar als fahle Flecken im Frühjahr. Unter Hecken und um Sträucher darf es liegen bleiben, wo es als Frostschutz wirkt und sich bis zum Frühjahr weitgehend selbst zersetzt. Für motorbetriebene Laubbläser und Laubsammler gilt in Wohngebieten die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung: erlaubt sind sie werktags nur von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Rechen und Besen unterliegen dieser Einschränkung nicht.

Rückschnitt: Pflanze, Termin und Gesetz

Rückschnitte müssen zur Pflanze, Jahreszeit und rechtlichen Zulässigkeit passen. Baumfällungen und schwere Arbeiten sind ausgeschlossen. Kleine Baumstümpfe werden nur nach Besichtigung und bei sicherer Ausführung ohne schwere Spezialtechnik übernommen. Die maßgebliche Frist steht in Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes: Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune und Gebüsche nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs des laufenden Jahres begrenzen. Eine Hecke im Juni in Form zu bringen ist also zulässig; wer sie um die Hälfte einkürzen will, wartet bis Oktober. Bei Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang verlangt zudem die städtische Baumschutzverordnung eine Genehmigung für Eingriffe an der Krone.

Wege und Terrassen: die Schnittstelle zur Reinigung

Garten und Haus greifen an der Terrassentür ineinander. Auf Nordseiten und unter Bäumen bildet sich auf Platten ein grünlicher Belag aus Algen und Moos, der bei Nässe rutschig wird. Der Hochdruckreiniger ist dafür die naheliegende, aber häufig falsche Wahl: Er spült den Fugensand heraus, raut Betonwerkstein auf und lässt Holzdielen faserig zurück. Besser sind eine weiche Bürste in Faserrichtung auf Holz und Bürste mit passender Dosierung auf Platten. Splitt vom Weg, Rindenmulch und Grasreste bleiben in den ersten Metern hinter der Tür liegen; eine lange Schmutzfangzone und eine regelmäßige Haushaltsreinigung im Erdgeschoss fangen den größten Teil ab, bevor er sich im Teppichflor festsetzt.

Was mit dem Grünschnitt passiert

Beim Gartenabfall bestimmt das Volumen den Aufwand, nicht das Gewicht. Laub und Strauchschnitt wiegen wenig, füllen aber schnell mehrere Kubikmeter; die Biotonne eines Reihenhauses ist bei einem größeren Herbsttermin oft nach der ersten Stunde voll. Vor den Termin gehört deshalb die Frage, wohin das Material geht: in die vorhandene Tonne, in bereitgestellte Säcke zur späteren eigenen Abholung oder als Abtransport durch uns. Der dritte Weg verursacht zusätzliche Arbeitszeit und gegebenenfalls Entsorgungsgebühren. Verbrennen ist im Stadtgebiet keine Option. Strauchschnitt lässt sich stark verdichten, wenn die Äste vor dem Aufladen auf eine einheitliche Länge gekürzt werden — unzerkleinert braucht dieselbe Menge ein Mehrfaches an Ladefläche.

Einzeln oder zusammen mit der Reinigung

Gartenpflege kann einzeln oder zusammen mit einer Reinigungsleistung angefragt werden. Abgerechnet wird transparent nach Arbeitszeit sowie möglichen Entsorgungskosten. Für leichte Gartenpflege gilt ein eigener Satz von 30 € je Arbeitskraft und Arbeitsstunde, für Reinigungsarbeiten 25 €; beide Positionen erscheinen getrennt auf derselben Rechnung. Die Fahrtkostenpauschale von 18 € entsteht je Einsatztag und Auftrag, nicht je Person — wer Laubtermin und Fensterreinigung auf denselben Tag legt, zahlt sie einmal statt zweimal. Einen Mindestauftragswert setzen wir nicht voraus; eine einzelne Stunde Rasenschnitt ist buchbar. Ist vorab unklar, was ein Grundstück braucht, lässt sich eine Besichtigung für 40 € buchen; dabei zeigt sich oft auch, ob eine Grundreinigung im Haus ansteht. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Was nicht dazugehört

Ein Jahresplan ist nur brauchbar, wenn die Lücken darin benannt sind. MilieuLux übernimmt keinen Winterdienst, keine Baumfällungen, keine Schädlingsbekämpfung, keine Fassadenreinigung und keine Reparaturen an Zäunen, Bewässerungstechnik oder Geräten. Pflanzenschutzmittel bringen wir nicht aus. Arbeiten, für die Steiggerät, Seilsicherung oder eine Motorsäge über Kopfhöhe nötig wären, gehören zu einem Fachbetrieb für Baumpflege. Wer einen solchen Betrieb ohnehin beauftragt, legt dessen Termin sinnvollerweise vor den Laubtermin — der Schnitt bringt eine zusätzliche Fuhre Material auf die Fläche.

Sechs Punkte statt zwölf Termine

Für die meisten Grundstücke im Stadtgebiet reicht ein Plan mit wenigen festen Punkten: ein Frühjahrstermin, sobald der Boden abgetrocknet ist, zwei bis drei Sommertermine nach Wachstum statt nach Datum, ein Fugentermin im Frühsommer, bevor der Bewuchs Wurzeln in den Unterbau treibt, ein Laubtermin nach dem Hauptfall, der sich mit einer Fensterreinigung auf denselben Tag legen lässt, und ein Schnitttermin ab Oktober. Ein einziger Durchgang nach dem Laubfall dauert kürzer als drei Durchgänge mittendrin.

Häufige Fragen dazu

Dürfen Sie im Sommer eine Hecke schneiden?

Zwischen 1. März und 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Ein starker Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke ist in diesem Zeitraum nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht erlaubt und wird ab Oktober eingeplant. Brütende Vögel im Gehölz führen unabhängig vom Datum dazu, dass wir die Arbeit an dieser Stelle abbrechen.

Wie viel Gartenabfall passt in einen Einsatz?

Das hängt weniger an der Menge als am Weg nach draußen. Solange die vorhandene Biotonne aufnimmt, was anfällt, entstehen keine weiteren Kosten. Reicht sie nicht, klären wir vorher, ob Sie Säcke bereitstellen oder wir das Material mitnehmen. Ein Abtransport wird nach Zeit gerechnet; anfallende Entsorgungsgebühren weisen wir gesondert aus.

Können Gartenarbeit und Reinigung am selben Tag stattfinden?

Ja, und meist ist das die sinnvollere Reihenfolge: erst außen, dann innen. Die Fahrtkostenpauschale von 18 € fällt einmal je Einsatztag und Auftrag an. Die Stunden werden getrennt gerechnet, weil für Gartenpflege 30 € und für Reinigung 25 € je Arbeitskraft und Arbeitsstunde gelten.

Fragen zu Ihrem Fall?

Dieser Artikel beschreibt den Regelfall. Wenn Ihre Situation davon abweicht, sagen Sie uns kurz Bescheid – wir schauen konkret drauf.