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Hygiene · 5 Min. Lesezeit

Praxisreinigung: Worauf kommt es wirklich an?

Was vor dem ersten Reinigungstermin in einer Praxis festgelegt sein muss — von der Einwirkzeit bis zur Zuständigkeit für den Abfall.

Ein Beitrag von MilieuLux · Zielgruppe: Praxen

In einem Flur schreibt ein Mann auf ein Klemmbrett neben Eimer und Spruehflasche

Der Artikel

Praxen brauchen mehr als einen allgemein sauberen Eindruck. Wartebereiche, Behandlungsräume, Sanitärflächen, Kontaktpunkte und Nebenräume haben unterschiedliche Anforderungen. Gleichzeitig muss die Reinigung in feste Praxisabläufe passen und darf sensible Informationen oder Arbeitsbereiche nicht stören. Bei der Praxisreinigung Anforderungen und Gewohnheiten auseinanderzuhalten, ist deshalb der erste Schritt: Vieles, was seit Jahren so gemacht wird, steht in keinem Plan, und manches, was im Plan steht, tut niemand. Dieser Beitrag geht die Punkte durch, die sich vor dem ersten Termin klären lassen — unabhängig davon, wer die Arbeit später übernimmt.

Reinigen, desinfizierend reinigen, desinfizieren

Drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, obwohl sie unterschiedliche Arbeitsgänge meinen. Reinigen entfernt Schmutz mechanisch und nimmt dabei einen Teil der Keimlast mit. Desinfizierende Reinigung erledigt beides in einem Arbeitsgang mit einem Präparat, das für diesen Zweck ausgewiesen ist. Desinfizieren im engeren Sinn zielt auf festgelegte Flächen und ist an ein bestimmtes Mittel, eine Konzentration und eine Einwirkzeit gebunden. Der letzte Punkt entscheidet über die Wirkung: Die Einwirkzeit läuft nur, solange die Fläche sichtbar feucht bleibt. Wer sofort nachtrocknet oder zu sparsam aufträgt, hat die Fläche gewischt, aber nicht desinfiziert. Für größere Flächen ist außerdem die Wischdesinfektion das übliche Verfahren — gesprüht wird nur dort, wo anders nicht hinzukommen ist, weil Sprühnebel eingeatmet wird und die Benetzung ungleichmäßig ausfällt.

Flächen sortieren, nicht Räume zählen

Ein Leistungsplan, der nur Räume aufzählt, sagt wenig. Fachlich werden Flächen nach zwei Merkmalen geordnet: wie nah sie an der Behandlung liegen und wie oft Hände sie berühren. Daraus entsteht eine Rangfolge, die quer durch die Räume läuft. Armaturenhebel, die Bedienknöpfe von Spendern, Griffleisten an Schubladen, Stuhllehnen und die Vorderkante des Anmeldetresens gehören in die vordere Gruppe. Die Mitte einer Bodenfläche gehört nicht dazu, obwohl sie optisch am meisten hermacht. Für die Anfrage heißt das: Verlangen Sie eine Aufstellung von Flächen mit dem jeweiligen Arbeitsgang, nicht eine Aufzählung von Zimmern mit dem Wort „wischen" dahinter.

Zuständigkeiten und Leistungsplan

Wichtig sind klare Zuständigkeiten und ein abgestimmter Leistungsplan. Welche Flächen werden wann bearbeitet? Welche Mittel dürfen verwendet werden? Was übernimmt das Praxisteam selbst? Welche Räume sind zugänglich? Solche Fragen müssen vor Beginn eindeutig beantwortet sein.

In der Praxis lassen sich diese vier Fragen in einer Tabelle beantworten, die je Fläche vier Spalten führt: Arbeitsgang, Mittel, Häufigkeit, zuständig. Wo Ihr Hygieneplan ein bestimmtes Präparat vorschreibt, gehört die dort genannte Konzentration mit in die Zeile, sonst wird sie später vor Ort geraten. Uneindeutig bleiben erfahrungsgemäß drei Zonen: der Übergang zwischen Anmeldung und Wartebereich, der Raum mit dem Verbrauchsmaterial und der Personalbereich. Wer diese drei ausdrücklich benennt, schließt die häufigsten Lücken.

Wasser, Tücher und Wischbezüge

Ein großer Teil der Hygiene entscheidet sich am Arbeitsgerät, nicht am Präparat. Fachlich üblich ist der Bezugswechsel: Wischbezüge werden vorab mit der fertigen Lösung getränkt und je Raum frisch aufgezogen, benutzte Bezüge kommen nicht in den Eimer zurück. Wird derselbe Bezug mehrfach eingetaucht, trägt das Wischwasser den Inhalt des ersten Raums in alle folgenden. Für Tücher gilt dasselbe. Farbcodierte Systeme sind verbreitet, aber nicht genormt — welche Farbe für Sanitär, Küche und Behandlungsbereich steht, legt die Praxis einmal fest und schreibt es auf. Fragen Sie außerdem, wo Tücher und Bezüge aufbereitet werden und wie sie trocknen: Ein feuchter Bezug, der über Nacht im geschlossenen Eimer steht, ist am nächsten Morgen kein Arbeitsmittel mehr, sondern ein Nährboden. Dafür braucht es einen eigenen Abstellraum mit Ausguss, nicht die Spüle in der Personalküche.

Materialverträglichkeit ist kein Nebenaspekt

Ein Mittel, das Keime zuverlässig erreicht, kann die Fläche trotzdem ruinieren. Alkoholhaltige Präparate lassen Acrylglas mit der Zeit feine Risse bekommen, und Kunstlederpolster an Behandlungsliegen werden spröde, wenn sie regelmäßig damit abgerieben werden. Hersteller von Behandlungseinheiten und Liegen geben deshalb an, welche Mittelgruppen zulässig sind; dieses Beiblatt liegt in den meisten Praxen bereits vor und gehört in den Plan statt in den Ordner. In Münchner Altbauwohnungen, in denen viele Praxen untergebracht sind, kommt ein zweites Thema dazu: Parkett, alte Fliesen mit offenen Fugen und Holzfenster vertragen keine großen Wassermengen. Dort wird nebelfeucht gearbeitet, und die Fläche muss vor dem nächsten Arbeitsschritt trocken sein.

Abfall und scharfe Gegenstände

Für Reinigungskräfte in medizinischen Einrichtungen gelten eigene technische Regeln zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Praktisch bedeutet das drei Dinge. Erstens wird nie in einen Abfallsack hineingegriffen und nichts mit der Hand zusammengedrückt, weil eine übersehene Kanüle durch dünnes Material sticht. Zweitens gehören spitze und scharfe Gegenstände in einen durchstichsicheren Behälter, den das Praxisteam selbst verschließt; taucht so etwas im normalen Abfall auf, wird es gemeldet und nicht von der Reinigungskraft aussortiert. Drittens weist die Praxis externe Kräfte vor dem ersten Einsatz ein: wo die Behälter stehen, welcher Sack wohin geht, wen man abends erreicht. Diese Einweisung dauert eine Viertelstunde und erspart die meisten späteren Rückfragen.

Wo die Reinigung endet

Nicht jede Reinigungsfirma darf jede medizinische Spezialaufgabe ausführen. Deshalb trennt MilieuLux normale, hygienebewusste Praxisreinigung von besonders geregelten Desinfektions- oder Spezialverfahren. Übernommen wird nur, was fachlich, organisatorisch und rechtlich sicher geleistet werden kann.

Diese Trennung lässt sich im Gespräch leicht prüfen. Fragen Sie, welche Zeilen aus Ihrem Plan ein Anbieter ausdrücklich nicht übernimmt, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Ein Angebot, das jede Zeile ohne eine einzige Rückfrage bejaht, spricht eher für fehlende Prüfung als für Leistungsfähigkeit. Ebenso wenig gehören bauliche oder handwerkliche Aufgaben in einen Reinigungsvertrag: Ein defekter Spender oder eine lose Sockelleiste wird gemeldet, damit die Praxis den passenden Betrieb beauftragen kann.

Was am Ende dokumentiert ist

Arzt- und Zahnarztpraxen können durch das Gesundheitsamt begangen werden; in München ist dafür das Referat für Gesundheit und Umwelt zuständig. Geprüft wird dabei nicht der Eindruck eines Raums, sondern ob die eigenen Festlegungen eingehalten und belegt sind. Für die Reinigung genügt dafür wenig: ein aushängender Reinigungs- und Desinfektionsplan sowie ein knapper Nachweis, wann welcher Bereich bearbeitet wurde. Ein Blatt je Woche mit Datum, Bereich und Kürzel reicht aus. Klären Sie vor Beginn, wer dieses Blatt führt und wo es liegt — nachträglich lässt sich ein solcher Nachweis nicht herstellen.

Fünf Fragen für das erste Gespräch

Fünf Fragen trennen das Belastbare vom Ungefähren. Wird ein Arbeitsgang je Fläche genannt oder nur je Raum? Stehen Einwirkzeiten dort, wo desinfiziert wird? Wer stellt welches Präparat, und ist die Materialfreigabe des Herstellers berücksichtigt? Wie werden Bezüge und Tücher gewechselt und aufbereitet? Und was steht ausdrücklich außerhalb des Leistungsumfangs? Wer darauf konkrete Antworten erhält, kann Leistungen vergleichen statt Zahlen.

Verlässlichkeit als Auswahlkriterium

Für Praxen sind Verlässlichkeit, Diskretion und wiederkehrende Zeiten besonders wichtig. Genau deshalb gehören Praxisaufträge zu den Schwerpunkten von MilieuLux.

Häufige Fragen dazu

Reicht ein einziges Mittel für alle Flächen einer Praxis?

Selten. Ein Präparat für Sanitärkeramik kann eine Kunststoffoberfläche angreifen, und ein Flächendesinfektionsmittel ersetzt keine gründliche Reinigung stark verschmutzter Stellen. Handlicher ist eine kurze Aufstellung mit zwei bis vier Präparaten, jeweils mit den Flächen, für die sie freigegeben sind.

Wie oft muss ein Behandlungsraum gereinigt werden?

Das legt der Hygieneplan der Praxis fest, nicht der Dienstleister. Als grobe Ordnung hat sich bewährt: Handkontaktflächen und Böden in genutzten Behandlungsräumen an jedem Behandlungstag, Neben- und Lagerräume seltener, hoch liegende Flächen wie Schrankoberkanten oder Lampen in längeren Abständen mit festem Termin.

Wonach wird eine Praxisreinigung abgerechnet?

Bei MilieuLux nach der tatsächlich geleisteten Zeit mit 25 € je Arbeitskraft und Arbeitsstunde. Die Fahrtkostenpauschale von 18 € zählt einmal je Einsatztag und Auftrag; sie vervielfacht sich nicht, wenn zwei Kräfte kommen. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Einen Mindestauftragswert gibt es nicht. Wie viel Zeit nötig ist, hängt an der Zahl der Behandlungsplätze, den Bodenarten und daran, wie viel das Praxisteam selbst übernimmt.

Fragen zu Ihrem Fall?

Dieser Artikel beschreibt den Regelfall. Wenn Ihre Situation davon abweicht, sagen Sie uns kurz Bescheid – wir schauen konkret drauf.