
Für Ihre Situation
Reinigungsfirma für Arztpraxen München
Sie führen eine Arzt- oder Zahnarztpraxis und suchen eine Reinigungsfirma für Arztpraxen München, die sich nach Ihrer Sprechstunde richtet statt umgekehrt. Diese Seite beantwortet, was Sie vor der Anfrage zusammenstellen, wo die Zuständigkeit Ihres Teams endet und woran Sie erkennen, ob ein Angebot zu Ihrem Hygieneplan passt.
Bevor Sie Angebote vergleichen, lohnt sich eine halbe Stunde Vorarbeit. Notieren Sie die Zahl der Behandlungsräume, den Bodenbelag je Raum, die Zahl der Waschbecken und WC sowie die Uhrzeit, zu der die letzte Patientin das Haus verlässt. Ergänzen Sie, welche Räume dauerhaft verschlossen bleiben. Mit diesen fünf Angaben lässt sich eine belastbare Zeitspanne nennen. Fehlen sie, ist jedes Angebot eine Schätzung, die spätestens nach vier Wochen korrigiert werden muss.
Viele Praxen beschäftigen eine eigene Reinigungskraft und merken erst im Urlaubs- oder Krankheitsfall, dass es keine Vertretung gibt. Eine externe Vergabe verlagert dieses Ausfallrisiko, verlangt dafür aber einmal echte Abstimmung: Der Ablauf muss beschrieben werden, statt mündlich weitergereicht zu werden. Bei zwei oder drei Behandlungsräumen kann die eigene Kraft die einfachere Lösung bleiben. Ab etwa vier Räumen mit täglicher Reinigung wiegt schwerer, dass Ausfall, Material und Einweisung nicht mehr an Ihnen hängen.
Worauf es Ihnen ankommt
Typische Gebäude
- Hausärztliche und internistische Praxen
- Zahnarztpraxen mit mehreren Behandlungsplätzen
- Kieferorthopädische Praxen mit großem Wartebereich
- Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften
- Medizinische Versorgungszentren mit mehreren Fachrichtungen
- Therapieräume für Physiotherapie oder Logopädie
- Praxen im Obergeschoss von Wohn- und Geschäftshäusern
Worauf es Ihnen ankommt
- Reinigung, die zum eigenen Hygieneplan passt
- Feste Startzeit je Wochentag statt Zeitfenster
- Ein kleiner, gleichbleibender Personenkreis in den Räumen
- Schriftliche Abgrenzung zu den Aufgaben des Praxisteams
- Diskreter Umgang mit Unterlagen und Bildschirmen
- Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden
Worauf es dabei ankommt
Was der Hygieneplan vorgibt
Grundlage ist Ihr Hygieneplan, nicht unser Angebot. Praxen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, ihre innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen zur Infektionshygiene schriftlich festzulegen. Dort steht bereits, welche Fläche mit welchem Mittel und in welcher Einwirkzeit behandelt wird. Für eine Anfrage genügt der Auszug zu den extern gereinigten Bereichen. Daraus übernehmen wir, was ohne besonderen Qualifikationsnachweis zulässig ist, und markieren die Zeilen, die bei Ihrem Team bleiben.
Wann wir kommen können
Der schwierigste Punkt ist selten der Umfang, sondern die Uhrzeit. Eine Praxis mit Sprechstunde bis 18:00 Uhr braucht einen verbindlichen Start um 18:30 Uhr — kein Fenster zwischen 18 und 20 Uhr. Bei geteilter Sprechstunde ist die Mittagspause manchmal das ruhigere Fenster, reicht aber selten für alle Räume. Sinnvoll ist deshalb eine feste Startzeit je Wochentag samt der Ausnahmen, etwa wenn Ihre Praxis freitags früher schließt oder mittwochs OP-Tag ist.
Wer was übernimmt
Für die Aufgabenteilung hat sich eine einfache Übung bewährt: Lassen Sie Ihr Team eine Woche lang notieren, was es abends ohnehin selbst erledigt. Meist stehen darauf die Behandlungseinheit, die Ablageflächen am Behandlungsplatz, der Aufbereitungsraum und die Anmeldung mit den Bildschirmen. Alles, was auf dieser Liste fehlt, ist der Bereich, über den wir sprechen. Das verhindert die zwei häufigsten Fehler — doppelt gereinigte Flächen und Ecken, die jeder beim anderen vermutet.
Zahnarztpraxen unterscheiden sich in drei Punkten von hausärztlichen. Erstens entsteht Sprühnebel, der Wandflächen und Lampenarme rund um den Behandlungsplatz betrifft; diese Zone bleibt beim Team. Zweitens gibt es mit dem Aufbereitungsraum einen Bereich, den externe Kräfte nur nach ausdrücklicher Freigabe und nur am Boden sowie an leergeräumten Flächen betreten. Drittens laufen Absauganlage, Amalgamabscheider und Autoklav über Wartungsverträge — Spülprogramme und Wartung sind keine Reinigungsleistung.
Verschwiegenheit und Ansprechpersonen
Weil in Praxen dauernd Patientendaten sichtbar sind, verlangen viele Häuser eine unterschriebene Verschwiegenheitserklärung der eingesetzten Personen. Diese unterschreiben wir. Praktisch wichtiger ist jedoch, dass der Personenkreis klein bleibt und Sie wissen, wer kommt. Benennen Sie dafür eine Ansprechperson und eine Vertretung, meist die Praxismanagerin und eine Fachangestellte. Über diese beiden läuft alles Weitere: Einweisung, Schlüssel- oder Chipübergabe, Rückmeldungen zu Flächen und kurzfristige Verschiebungen.
Was wir nicht übernehmen
Drei Aufgaben führen regelmäßig zu Missverständnissen, deshalb hier deutlich: Kanülenabwurfbehälter werden weder geleert noch getauscht, infektiöse Abfälle bleiben vollständig in Ihrem eigenen Entsorgungsweg, und Instrumente werden nicht angefasst — auch nicht, um sie zur Seite zu stellen. Ebenso wenig übernehmen wir Reparaturen: Ein loser Türgriff oder ein tropfender Spülkasten wird gemeldet, nicht behoben. Winterdienst vor dem Praxiseingang und Fassadenreinigung gehören nicht zum Angebot und werden auch nicht vermittelt.
Abrechnung und Einsatzgebiet
Abgerechnet wird nach Arbeitsstunden je eingesetzter Person: 25 € je Arbeitskraft und Arbeitsstunde, dazu 18 € je Einsatztag und Auftrag. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Fahrtkosten fallen nicht je Person an, was bei zwei parallel arbeitenden Kräften den Unterschied ausmacht. Einen Mindestauftragswert gibt es nicht, auch zwei Termine pro Woche in einer kleinen Praxis sind möglich. Sinnvoll ist ein Start über vier Wochen und eine gemeinsame Nachjustierung danach.
Gearbeitet wird ausschließlich im Münchner Stadtgebiet. Für Praxen heißt das kurze Wege und die Chance, einen Start am selben Nachmittag zu verschieben. Anfragen nehmen wir montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr telefonisch oder per WhatsApp unter +49 160 4094324 entgegen. Standorte jenseits der Stadtgrenze können wir nicht übernehmen — auch nicht als Ausnahme für eine Zweigstelle einer größeren Praxisgruppe.
Ein Rechenbeispiel
Praxis mit vier Behandlungsräumen, Wartebereich mit Anmeldung, zwei WC und Personalküche auf rund 180 Quadratmetern. Zwei Personen arbeiten parallel je zweieinhalb Stunden, fünf Termine pro Woche nach der letzten Sprechstunde.
- 5 Arbeitsstunden × 25 €
- 125 €
- Fahrtkosten (5 Einsatztage)
- 90 €
- Summe je Einsatz
- 215 €
Fünf Termine sind fünf Einsatztage; die Fahrtkostenpauschale fällt je Einsatztag und Auftrag an, nicht je Person. Mehr Zeit brauchen Praxen mit Teppich im Wartebereich, mit einem zweiten Wartebereich oder mit Räumen, die erst freigeräumt werden müssen. Weniger genügt, wenn Behandlungsräume nur an drei Tagen belegt sind.
Was eine Arbeitsstunde ist
Abgerechnet wird je eingesetzter Person und geleisteter Stunde. Zwei Personen, die drei Stunden arbeiten, ergeben sechs Arbeitsstunden.
Wichtige Grenzen
- Keine Aufbereitung, Sterilisation oder Umlagerung von Instrumenten
- Keine Entsorgung infektiöser Abfälle, keine Kanülenabwurfbehälter
- Medizinische Spezialdesinfektion nur mit nachweislich passender Qualifikation
- Keine Wartung von Absauganlage, Amalgamabscheider oder Autoklav
- Keine Reparaturen, kein Winterdienst am Eingang, keine Fassadenreinigung
- Einsätze ausschließlich innerhalb des Münchner Stadtgebiets
Häufige Fragen
Warum kommen zwei Personen und nicht eine?
Weil das Zeitfenster hinter der Sprechstunde begrenzt ist. Eine Person allein bräuchte für vier Behandlungsräume ungefähr die doppelte Zeit, und das Gebäude bliebe entsprechend länger offen. In kleinen Praxen mit zwei Räumen ist eine Person sinnvoller.
Können wir mit einem Termin pro Woche beginnen und später aufstocken?
Ja, das ist der übliche Weg bei neu eröffneten Praxen. Beachten Sie nur, dass jeder zusätzliche Wochentag ein weiterer Einsatztag ist und die Fahrtkostenpauschale je Einsatztag anfällt. Ab drei Terminen pro Woche lohnt es, Aufgaben mit großen Abständen auf bestimmte Tage zu legen.
Brauchen wir eine Besichtigung, bevor wir ein Angebot bekommen?
Meist nicht. Eine Raumliste mit Bodenbelägen, ein paar Fotos von Wartebereich und Sanitärbereich sowie Ihre Sprechzeiten reichen für eine Zeitspanne. Wer trotzdem eine Vor-Ort-Begehung wünscht und daraus keinen Auftrag erteilt, zahlt dafür 40 € pauschal. Folgt ein Auftrag, entfällt dieser Betrag.
Wer stellt die Desinfektions- und Reinigungsmittel?
Schreibt Ihr Hygieneplan bestimmte Präparate vor, stellt die Praxis diese bereit und wir arbeiten damit; berechnet wird dafür nichts. Ohne Vorgabe bringen wir geeignete Produkte mit. Nicht eingesetzt wird ein Mittel, dessen Eignung für eine Fläche wir nicht beurteilen können.
Was passiert, wenn unsere Sprechstunde überzieht?
Melden Sie sich möglichst am Nachmittag, dann lässt sich der Start meist um dreißig bis sechzig Minuten nach hinten legen. Kurzfristigere Verschiebungen hängen davon ab, ob am selben Abend ein weiterer Einsatz folgt. Fällt ein Termin ganz aus, wird er nicht abgerechnet, sondern nach Absprache nachgeholt.
Reinigen Sie auch das Treppenhaus, wenn die Praxis in einem Wohnhaus liegt?
Das Treppenhaus gehört in aller Regel zum Vertrag der Hausverwaltung, nicht zu Ihrem. Ein eigener Auftrag ist möglich, muss aber mit Eigentümerin oder Verwaltung abgestimmt sein. Praktikabler ist meist, nur den Zugangsflur und die Praxistür in den Plan aufzunehmen.
Passende Leistungen
Unterhaltsreinigung München
Wiederkehrende Reinigung nach festem Leistungsplan – jeder Bereich in seinem eigenen Abstand.
Sanitärreinigung München
Kontaktflächen, Keramik und Fugen im kurzen Takt – mit Arbeitsmitteln, die den Sanitärbereich nicht verlassen.
Bodenreinigung München
Jeder Belag hat seine eigene Regel – wir klären sie, bevor der erste Wischbezug ins Wasser geht.
Glasreinigung München
Glastüren, Trennwände und Vitrinen – gereinigt dort, wo Hände sie berühren.

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