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MilieuLux in München

MoFr 08:0020:00 Uhr

MilieuLux
In einem Flur steht ein Mann in blauer Kleidung mit einem Reinigungswagen und einem Staubsauger

Für Ihre Situation

Reinigung für Hausverwaltungen München

Sie betreuen mehrere Häuser mit jeweils eigener Schließung, eigenem Abstand und eigener Eigentümergemeinschaft. Reinigung für Hausverwaltungen München heißt bei MilieuLux deshalb zuerst Ordnung in den Unterlagen: je Gebäude ein Stammblatt, ein Jahresplan mit Kalenderwochen, eine Ansprechperson für alle Adressen und eine Rechnung, die sich ohne Nacharbeit in die Jahresabrechnung übernehmen lässt.

Eine Verwaltung mit zehn oder mehr Adressen scheitert selten an der Reinigung selbst, sondern an der Ablage. Wir legen deshalb je Gebäude ein Stammblatt an: Aufgangszahl, Geschosse je Aufgang, Stufen- und Bodenmaterial, Art der Schließanlage, Ansprechperson vor Ort und die Flächen, die ausdrücklich nicht dazugehören. Kommt ein Gebäude neu in Ihre Betreuung, ist das eine weitere Zeile und keine erneute Verhandlung. Fällt eines weg, bleiben die übrigen unberührt.

Anfragen zu allen betreuten Adressen laufen über dieselbe Nummer, +49 160 4094324, telefonisch oder per WhatsApp, montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr. Wichtiger als der Kanal ist die Richtung: Wünsche aus dem Haus nehmen unsere Kräfte vor Ort nicht als Auftrag entgegen. Sie werden notiert und gehen an Sie. So entstehen keine mündlich vereinbarten Zusatzleistungen, die später in einer Abrechnung stehen, für die es keinen Beschluss gibt.

Worauf es Ihnen ankommt

Typische Gebäude

  • Mehrfamilienhäuser mit zwei bis fünf Aufgängen
  • Wohnanlagen mit Tiefgarage und gemeinsamen Außenflächen
  • Wohn- und Geschäftshäuser mit gemischter Nutzung
  • Eigentümergemeinschaften von acht bis vierzig Einheiten
  • Apartmenthäuser mit häufigem Mieterwechsel
  • Einzelne Wohnungen im Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen

Worauf es Ihnen ankommt

  • Eine Ansprechperson für alle betreuten Adressen
  • Reinigungsplan in Kalenderwochen statt vager Angabe
  • Je Gebäude eine getrennte, prüfbar aufgebaute Rechnung
  • Einsatzdaten, die einer Eigentümerversammlung standhalten
  • Kurzfristige Termine bei Mieterwechsel und Leerstand
  • Saubere Trennung von Gemeinschafts- und Sondereigentum

Worauf es dabei ankommt

Der Takt im Kalenderjahr

Ein Abstand in Kalenderwochen ist belastbarer als die Angabe „alle vierzehn Tage“. Wir hinterlegen je Gebäude die Wochen und den Wochentag für das gesamte Jahr. Bayerische Feiertage wie Fronleichnam oder Mariä Himmelfahrt fallen regelmäßig auf solche Termine; ob dann vorgezogen oder nachgeholt wird, ist vorher festgelegt und wird nicht am selben Morgen entschieden. Für die Monate mit Streugut und nassem Schuhwerk laufen viele Gebäude enger getaktet und wechseln im Frühjahr zurück.

Kostenkreise und Vergleichbarkeit

Die Grenze zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum entscheidet, wer die Rechnung trägt. Treppenhaus, Eingang, Keller und Aufzug laufen über die Gemeinschaft, die Reinigung einer einzelnen Wohnung ist ein eigener Auftrag mit eigenem Beleg. Wir mischen beides nicht in einem Dokument, auch dann nicht, wenn am selben Tag beides erledigt wird. Sonst steht in der Jahresabrechnung eine Summe, die sich nachträglich nicht mehr sauber auf zwei Kostenkreise aufteilen lässt.

In der Eigentümerversammlung werden Angebote meist deshalb unvergleichbar, weil die einen eine Monatspauschale nennen und die anderen einen Stundensatz. Unser Angebot nennt drei Größen: Personen je Einsatz, Stunden je Einsatz und Einsatztage im Jahr, gerechnet mit 25 € je Arbeitskraft und Arbeitsstunde. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Daraus bilden Sie die Jahressumme selbst und stellen sie neben jede Pauschale. Soll die Gemeinschaft weniger ausgeben, kürzen wir Einsatztage – nicht unbemerkt die Zeit vor Ort.

Was der Beleg ausweisen muss

Die Betriebskostenverordnung führt die Gebäudereinigung in § 2 Nummer 9 als eigene Position. Damit sie in der Abrechnung Bestand hat, muss der Beleg Adresse des Gebäudes und Leistungszeitraum ausweisen statt sechs Adressen in einer Sammelrechnung zusammenzuziehen. Wir stellen je Wirtschaftseinheit getrennt und halten laufende Einsätze von einmaligen Arbeiten wie Leerstands- oder Grundreinigung auseinander. Welche Position Sie umlegen, entscheiden Sie; unsere Aufgabe ist, dass die Rechnung diese Entscheidung überhaupt zulässt.

Zwei Arten von Wechsel

Zwischen Auszugsprotokoll und Übergabe an die nachfolgende Partei liegen häufig nur wenige Werktage. Was solche Termine kippen lässt, ist selten der Zustand der Wohnung: Der Strom ist abgemeldet, sodass kein Sauger anläuft, das Wasser ist abgestellt, oder es stehen Möbelreste herum, für die sich niemand zuständig fühlt. Melden Sie den Termin, sobald die Kündigung vorliegt, und nicht erst nach der Übergabe – dann ist der Zeitpunkt noch wählbar.

Bei einem Verwalterwechsel übernehmen Sie Gebäude, über die kaum etwas dokumentiert ist: Das Schlüsselverzeichnis hat Lücken, das Stufenmaterial steht nirgends, und der bisherige Rhythmus lässt sich nur aus alten Rechnungen erschließen. Wir gehen ein solches Haus einmal vollständig ab, bevor wir eine Stundenzahl nennen. Bewährt hat sich, mit zwei oder drei Adressen zu beginnen und die übrigen nach etwa sechs Wochen nachzuziehen. Acht Gebäude in einer Woche zu übernehmen, geht zu Lasten der ersten Einsätze.

Die Fahrtkosten je Gebäude

Die Fahrtkostenpauschale von 18 € fällt je Einsatztag und Auftrag an, nicht je Person. Für Sie bedeutet das: Weil jedes Gebäude aus Abrechnungsgründen ein eigener Auftrag bleibt, entsteht sie auch je Gebäude – selbst bei zwei Häusern in derselben Straße. Zusammenlegen ließe sie sich nur, indem die getrennte Rechnungsstellung aufgegeben wird. Das kostet Sie beim Aufteilen der Jahresabrechnung mehr Zeit, als der eingesparte Posten wert ist.

Ein Rechenbeispiel

Mehrfamilienhaus mit drei Aufgängen zu je fünf Etagen: Stufen, Podeste, Geländer, Eingangsbereiche und Kellerabgänge. Zwei Personen arbeiten drei Stunden an einem Einsatztag, der Abstand ist 14-täglich.

6 Arbeitsstunden × 25 €
150 €
Fahrtkosten (1 Einsatztage)
18 €
Summe je Einsatz
168 €

Die Fahrtkostenpauschale entsteht einmal je Einsatztag und Auftrag – nicht je Person und nicht je Aufgang. Bei 14-täglichem Abstand ergeben sich 26 Einsatztage im Jahr; die Jahressumme ist dieser Einsatz mal 26. Einen Mindestauftragswert gibt es nicht.

Was eine Arbeitsstunde ist

Abgerechnet wird je eingesetzter Person und geleisteter Stunde. Zwei Personen, die drei Stunden arbeiten, ergeben sechs Arbeitsstunden.

Wichtige Grenzen

  • Winterdienst gehört nicht zum Angebot – weder Räumen noch Streuen
  • Fassadenreinigung und Arbeiten an der Gebäudehülle sind ausgeschlossen
  • Keine Reparaturen und keine handwerkliche Instandsetzung im Gebäude
  • Keine Schädlingsbekämpfung, auch nicht im Müllraum oder Keller
  • Keine Hausmeisteraufgaben wie Zählerablesung oder Störungsannahme
  • Einsätze ausschließlich innerhalb des Münchner Stadtgebiets

Häufige Fragen

Wir betreuen zwölf Gebäude. Nehmen Sie alle auf einmal?

Möglich ist es, sinnvoll selten. Jedes Gebäude bekommt eigene Abstände, ein eigenes Stammblatt und eine eigene Rechnung, das lässt sich staffeln. Wir raten, mit zwei bis drei Adressen zu beginnen und die übrigen nachzuziehen, sobald sich Stundenansatz und Wochentag als richtig erwiesen haben.

Bekommen wir je Gebäude eine eigene Rechnung?

Ja, je Wirtschaftseinheit eine Rechnung mit Adresse des Gebäudes, Leistungszeitraum, Einsatzdaten, Personenzahl und geleisteten Stunden. Einmalige Arbeiten stehen nicht im selben Beleg wie der laufende Abstand, damit Sie beide Blöcke unterschiedlich behandeln können. Eine Gesamtübersicht über alle Adressen liefern wir zusätzlich, wenn Sie sie intern brauchen.

Was brauchen Sie für unsere Beschlussvorlage?

Je Gebäude: Adresse, Zahl der Aufgänge, Geschosse je Aufgang, Stufen- und Bodenmaterial, die gewünschten Nebenflächen und Ihren Wunschturnus. Zurück kommen Personen je Einsatz, Stunden je Einsatz und Einsatztage im Jahr – in einer Form, die sich ohne Umrechnung in einen Beschlusstext übernehmen lässt.

Wie kurzfristig können Sie eine leerstehende Wohnung übernehmen?

Das hängt vom Vorlauf und vom Umfang ab; Termine liegen montags bis freitags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr. Zwei Punkte entscheiden mehr als der Kalender: Strom und Wasser müssen angeschlossen sein, und die Räume müssen geräumt sein. Ist eines davon offen, klären wir es vor der Terminzusage statt danach.

Eine Eigentümerin beschwert sich über die Qualität. Wie gehen wir vor?

Geben Sie uns Gebäude, Aufgang und Datum. Wir gleichen die Meldung mit den erfassten Einsatzdaten ab und sagen Ihnen, ob an dem Tag gearbeitet wurde und mit welchem Zeitansatz. Daraus folgt entweder eine Nachbesserung oder der Vorschlag, die Abstände zu ändern. Den Umfang stillschweigend auszuweiten, wäre der falsche Weg.

Reinigen Sie auch Wohnungen im Sondereigentum?

Ja, als getrennter Auftrag. Auftraggeber ist dann die Eigentümerin oder der Eigentümer, auch wenn die Beauftragung über Ihr Büro läuft; in den Gemeinschaftsauftrag geht die Rechnung nicht ein. Eine separat gebuchte Besichtigung vor Ort kostet 40 € pauschal, führt sie zu einem Auftrag, berechnen wir sie nicht.

Besichtigung vor Ort buchen

Beschreiben Sie uns Ihre Situation. Wir melden uns persönlich mit einer belastbaren Einschätzung zurück.